Fragen und Antworten zur Anmeldung und Aufnahme

Wie kommt mein Kind in die KiTa Spatzennest?

Zur Zeit haben wir leider keine freien Kitaplätze. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Fragen und Antworten zur Aufnahme auf die offene Warteliste / Anmeldung durch und melden Sie sich bei Fragen bitte per E-Mail (nicht telefonisch) unter info(at)kita-spatzennest-bonn.de oder [ Kontakt Formular ]

Häufige Fragen und Antworten:

1) Wie und wann kann ich die KiTa besichtigen?

In regelmäßigen Abständen gibt es digitale Infoveranstaltungen. Den aktuellen Termin und den entsprechenden Link finden Sie auf unserer Website unter "Neuigkeiten".

Ebenso bieten wir nach der digitalen Infoveranstaltung Besuchsnachmittage an. Termine finden Sie ebenfalls unter "Neuigkeiten".

Am Besuchstag haben Sie Gelegenheit, sich das Spatzennest anzusehen und alles Wichtige bezüglich unserer Konzeption, Tagesgestaltung und der Elternarbeit zu erfahren. Zudem können wir Ihre offenen Fragen zum Thema KiTaplatz klären.

Die neuen Termine finden Sie ab September auf unserer Homepage unter NEUIGKEITEN.

Wir freuen uns auf Sie!

2) Wie kann ich mein Kind anmelden?

WICHTIG: Bevor Sie ihr Kind bei uns auf die offene Warteliste setzten lassen, melden Sie ihr Kind bitte unbedingt beim neuen zentralen Anmeldesystem (KITA-NET) der Stadt Bonn an.  Anmeldeformulare von Kindern, die dort nicht angemeldet sind, können wir leider nicht berücksichtigen.

Wenn Sie Interesse an unserer KiTa haben, füllen Sie bitte das Aufnahmeformular für die offene Warteliste aus, drucken es aus und lassen Sie es uns bitte unterschrieben mit einer Kopie der Anmeldung bei KiTa-NET zukommen.

Bitte melden Sie Ihr Kind erst nach dessen Geburt an.

Das Formular für die Aufnahme auf die offene Warteliste finden Sie unter Downloads. Wir nehmen Sie nach Abgabe des Formulars auf die offene Warteliste auf. Diese hat keine Reihenfolge.


3) Nach welchen Kriterien werden Kinder für die KiTa ausgewählt?

Wenn wir absehbar Plätze frei haben und wir den Eindruck haben, dass Sie und Ihr Kind in unsere Einrichtung passen, melden wir uns bei Ihnen. Wir laden Sie dann zu einem persönlichen Gespräch ein. Bitte haben Sie ansonsten Verständnis, dass wir keine Auskunft zu dem Stand Ihrer Bewerbung geben können.

Wenn das persönliche Gespräch unseren Eindruck bestätigt, dass Sie gut in die Einrichtung passen könnten, bieten wir Ihnen einen Betreuungsplatz für den nächstmöglichen Zeitpunkt für Ihr Kind an.

Bei der Entscheidung werden folgende Kriterien berücksichtigt: 

  • Regelplatz oder Platz für ein Kind mit besonderem Förderbedarf zu besetzen?
  • Passt das Kind gut in die jeweilige Gruppenstruktur?
  • Engagement der/des Erziehungsberechtigten im Verein
  • Nähe der Einrichtung zum Wohnort

Neben diesen Kriterien spielt der persönliche Eindruck von den Erziehungsberechtigten im Hinblick auf eine harmonische und aktive Mitarbeit in unserer Elterninitiative eine besondere Rolle bei der Auswahl.

Voraussetzung für die Aufnahme ist ferner die grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Konzept. Konstruktive und diskussionswürdige Änderungswünsche sind natürlich sehr willkommen.

4) Wie bekomme ich einen Platz für ein Kind mit besonderem Förderbedarf?

Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf können von Kindern mit Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder von einem Kind belegt werden, das von einer Behinderung bedroht ist.

Sollte Interesse an einem integrativen Platz bestehen, füllen Sie bitte ebenfalls das Formular zur Aufnahme auf die offene Warteliste aus und tragen Sie den Wunsch nach einem integrativen Platz ein (Downloads).

Nach der Zusage durch die KiTa, dass Ihr Kind einen integrativen Platz bekommen kann, sprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen durch und der Kontakt zum Fallmanager des LVR kann aufgenommen und ein Antrag auf die Basisleistung kann gestellt werden. Zudem schreiben wir auf Basis Ihrer Angaben einen „Förder- und Teilhabeplanung“, die zur Antragstellung benötigt wird. 

Parallel stellen wir (der Träger) einen Antrag auf die Kibiz-Leistungen beim Jugendamt Bonn.
Aufgrund dieser Anträge erteilt das Jugendamt Bonn und der Landschaftsverband Rheinland eine schriftliche Erteilung der Förderung des Platzes. Erst nach Vorlage dieser Kostenübernahme hat Ihr Kind einen Anspruch auf einen integrativen Platz. Sollte der Antrag und somit die Förderung  abgelehnt werden, ergibt sich für Sie daraus kein Anspruch auf einen Regelplatz. 

Bei Fragen zur Beantragung eines integrativen Platzes und zu dem dazugehörigen Prozedere stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

The Hands