Fragen und Antworten zur Anmeldung und Aufnahme
Wie kommt mein Kind in die KiTa Spatzennest?
Zur Zeit haben wir leider keine freien Kitaplätze. Bitte lest euch die nachfolgenden Fragen und Antworten zur Aufnahme auf die offene Warteliste / Anmeldung durch und meldet euch bei Fragen bitte per E-Mail (nicht telefonisch) unter aufnahme(at)kita-spatzennest-bonn.de oder [ Kontakt Formular ]
Häufige Fragen und Antworten
1) Wie und wann kann ich die KiTa besichtigen?
In regelmäßigen Abständen gibt es digitale Infoveranstaltungen. Den aktuellen Termin und den entsprechenden Link findet ihr auf unserer Website auf der Startseite unter "Neuigkeiten".
Ebenso bieten wir nach der digitalen Infoveranstaltung Besuchsnachmittage an. Termine findet ihr ebenfalls unter "Neuigkeiten".
Am Besuchstag habt ihr Gelegenheit, euch das Spatzennest anzusehen und alles Wichtige bezüglich unserer Konzeption, Tagesgestaltung und der Elternarbeit zu erfahren. Zudem können wir eure offenen Fragen zum Thema KiTaplatz klären.
Die neuen Termine findet ihr ab September auf unserer Homepage unter NEUIGKEITEN.
Wir freuen uns auf euch!
2) Wie kann ich mein Kind anmelden?
WICHTIG: Bevor ihr euer Kind bei uns auf die offene Warteliste setzen lasst, meldet euer Kind bitte unbedingt beim zentralen Anmeldesystem (KITA-NET) der Stadt Bonn an. Anmeldeformulare von Kindern, die dort nicht angemeldet sind, können wir leider nicht berücksichtigen.
Wenn ihr Interesse an unserer KiTa habt, füllt bitte das Aufnahmeformular für die offene Warteliste aus, druckt es aus und lasst es uns bitte unterschrieben mit einer Kopie der Anmeldung bei KiTa-NET zukommen.
Bitte meldet euer Kind erst nach dessen Geburt an.
Das Formular für die Aufnahme auf die offene Warteliste findet ihr unter Downloads. Wir nehmen euch nach Abgabe des Formulars auf die offene Warteliste auf. Diese hat keine Reihenfolge.
3) Nach welchen Kriterien werden Kinder für die KiTa ausgewählt?
Wenn wir absehbar Plätze frei haben und wir den Eindruck haben, dass ihr und euer Kind in unsere Einrichtung passen, melden wir uns bei euch. Wir laden euch dann zu einem persönlichen Gespräch ein. Bitte habt ansonsten Verständnis, dass wir keine Auskunft zu dem Stand eurer Bewerbung geben können.
Wenn das persönliche Gespräch unseren Eindruck bestätigt, dass ihr gut in die Einrichtung passen könntet, bieten wir euch einen Betreuungsplatz für den nächstmöglichen Zeitpunkt für euer Kind an.
Bei der Entscheidung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Regelplatz oder Platz für ein Kind mit besonderem Förderbedarf zu besetzen?
- Passt das Kind gut in die jeweilige Gruppenstruktur?
- Engagement der/des Erziehungsberechtigten im Verein
- Nähe der Einrichtung zum Wohnort
Neben diesen Kriterien spielt der persönliche Eindruck von den Erziehungsberechtigten im Hinblick auf eine harmonische und aktive Mitarbeit in unserer Elterninitiative eine besondere Rolle bei der Auswahl.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ferner die grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Konzept. Konstruktive und diskussionswürdige Änderungswünsche sind natürlich sehr willkommen.
4) Wie bekomme ich einen Platz für ein Kind mit besonderem Förderbedarf?
Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf können von Kindern mit Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung oder von einem Kind belegt werden, das von einer Behinderung bedroht ist.
Sollte Interesse an einem inklusiven Platz bestehen, füllt bitte ebenfalls das Formular zur Aufnahme auf die offene Warteliste aus und tragt den Wunsch nach einem inklusiven Platz ein (Downloads).
Nach der Zusage durch die KiTa, dass euer Kind einen inklusiven Platz bekommen kann, sprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen durch und der Kontakt zum/r Fallmanager:in des LVR kann aufgenommen und ein Antrag auf die Basisleistung kann gestellt werden. Zudem schreiben wir auf Basis eurer Angaben einen „Teilhabe- und Förderplanung“, die zur Antragstellung benötigt wird.
Parallel stellen wir (der Träger) einen Antrag auf die Kibiz-Leistungen beim Jugendamt Bonn.
Aufgrund dieser Anträge erteilt das Jugendamt Bonn und der Landschaftsverband Rheinland eine schriftliche Erteilung der Förderung des Platzes. Erst nach Vorlage dieser Kostenübernahme hat euer Kind einen Anspruch auf einen inklusiven Platz. Sollte der Antrag und somit die Förderung abgelehnt werden, ergibt sich für euch daraus kein Anspruch auf einen Regelplatz.
Bei Fragen zur Beantragung eines inklusiven Platzes und zu dem dazugehörigen Ablauf stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.